Stiftungsvorstand und Stiftungsrat
Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung der Stiftung verpflichtet.
Die Tätigkeiten in den Stiftungsorgangen sind ehrenamtlich.
Der neue Stiftungsvorstand und Stiftungsrat haben in ihrer konstituierenden Sitzung 2022 einstimmig beschlossen, zukünftig gemeinsame Sitzungen abzuhalten, um damit ein hohes Maß an Kooperation und Transparenz zwischen beiden Organen zu gewährleisten.
Alle Mitglieder treten gleichermaßen als Ansprechpartner für die Bürger von Altenstadt auf und freuen sich über jede Anregung.
Stiftungsvorstand
Der Marktgemeinderat Altenstadt hat im Mai 2022 Herrn Eberhard Aspacher zum Vorstandvorsitzenden und als seinem Stellvertreter Herrn Erwin Lang gewählt.
Zudem bestellte der Marktgemeinderat Frau Andrea Müller und Herrn Konstantin Zanker in den Stiftungsvorstand.
Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis vier Mitgliedern und wird vom Marktgemeinde-rat Altenstadt für die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Stiftungsvorstand
Auf dem Bild von links nach rechts:
Erwin Lang , Konstantin Zanker, Andrea Müller
und Eberhard Aspacher (Stiftungsvorstandsvorsitzender)
Stiftungsrat
Die Mitglieder des Stiftungsrats haben in ihrer konstituierenden Sitzung Frau Beate Winkler zur neuen Stiftungsratsvorsitzenden gewählt. Somit komplettieren Frau Monika Salzgeber, Herr Daniel Hrdina, Herr Alexander Schulze und Herr Ralph Müller das Gremium.
Der Stiftungsrat besteht aus 5 Mitgliedern und wird vom Marktgemeinderat Altenstadt für die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Auf dem Bild von links nach rechts:
Herr Ralph Müller, Frau Beate Winkler (Stiftungsratsvorsitzende), Frau Monika Salzgeber, Herr Alexander Schulze und Herr Daniel Hrdina (nicht im Bild)