Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung der Stiftung verpflichtet.
Die Tätigkeiten in den Stiftungsorgangen sind ehrenamtlich.

 

Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis vier Mitgliedern und wird vom Marktgemeinderat Altenstadt für die Dauer von 3 Jahren gewählt.

Von links nach rechts: 
Herr Erwin Lang (Stellvertretender Vorstandsvorsitzender), Herr Konstantin Zanker, Frau Andrea Müller und Herr Eberhard Aspacher (Vorstandsvorsitzender)

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat besteht aus 5 Mitgliedern und wird vom Marktgemeinderat Altenstadt für die Dauer von 3 Jahren gewählt.

Von links nach rechts:
Herr Ralph Müller, Frau Beate Winkler (Stiftungsratsvorsitzende), Frau Monika Salzgeber, Herr Alexander Schulze und Herr Daniel Hrdina (nicht im Bild)